>> Die Sammlung des SFI auf EFG Das Schwedische Filminstitut arbeitet an der Förderung des Films in allen Bereichen - von der Idee bis zum fertigen Produkt, während der Markteinführung in Schweden und in der ganzen Welt und durch die Erhaltung von Filmen für die Nachwelt in unseren Archiven. Es wurde 1963 vom schwedischen Staat und den verschiedenen Berufsverbänden der Filmindustrie gegründet. Ihr Auftrag - die Unterstützung der Produktion neuer Filme, des Vertriebs und der Vorführung wertvoller Filme, die Bewahrung und Förderung des schwedischen Filmerbes und die Vertretung des schwedischen Films auf internationaler Ebene - ist im Filmabkommen, im Filmgesetz und im jährlichen Förderungsdokument des Kulturministeriums festgelegt. Das Filminstitut wird durch eine Kombination aus staatlicher Finanzierung und dem Filmabkommen finanziert, das eine zehnprozentige Abgabe auf die Kinoeintrittsgebühren vorsieht. Das Filminstitut wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus neun von der Regierung ernannten Mitgliedern zusammensetzt. Der Vorstand ernennt seinerseits den Geschäftsführer, der für das Tagesgeschäft des Filminstituts verantwortlich ist. Die Organisation ist in fünf Abteilungen unterteilt: Filmförderung, Film und Gesellschaft, Filmerbe, Kommunikation & PR und Verwaltung.